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Geschäftsgrundlagen für Verträge in Deutschland

1.) Falls nicht anders vereinbart, gelten alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten der Luftbildagentur euroluftbild.de zu nachfolgenden Grundlagen.

2.) Jede Verwendung, einschließlich der Benutzung als Arbeitsvorlage, zur Drucklegung und zur Layout- und Präsentationszwecken ist honorarpflichtig. Der Ankauf des Nutzungsrechtes am Bildmaterial berechtigt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart, zur einmaligen Verwendung für den vorgesehenen Zweck. Jede darüüber hinausgehende Verwendung ist erneut anzeige- und honorarpflichtig. Die genaue Art der übertragenen Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte regelt Ihre Bestellung in Zusammenhang mit dem entsprechenden Honorarvermerk unserer Rechnung. Sonderregelungen / Lizenzvereinbarungen zu Auftragsflügen sind davon unberührt, hier gelten die mit der Lizenzvereinbarung vereinbarten Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte !

3.) Sie werden in unserem Onlinesystem vor jedem Zahlungsprozeß über die angebotene Orginalauflösung und Bildgröße des von Ihnen ausgewählten Materials informiert. Gemäß der sogenannten Omnibus- Richtlinie (Directive EU 2019/2161) erlischt das Widerspruchsrecht bei sofortiger Inanspruchnahme einer bereitgestellten Downloadmöglichkeit der nicht frei zugänglichen Orginalauflösung bzw. dem Beginn einer von Ihnen ausgelösten Herstellung eines physischen Gegenstandes nach Kundenwunsch in einem unserem Onlinesystem angeschlossenen Fotolabor.

4.) Exklusivrechte und Sperrfristen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in der Schriftform. Sie gestatten uns als Agentur freundlicherweise, Sie als Auftraggeber für Referenzwerbezwecke in unseren Eigenwerbemedien zu nennen, es sei denn, Sie unterrichten uns von Ihrer gegenteiligen Absicht ausdrücklich bei der Auftragserteilung bzw. Auftragsabnahme.

5.) Honorare sind stets vor der Verwendung des bestellten Materials zu vereinbaren. Werden von Ihnen keine genauen Angaben dazu fixiert, so ist euroluftbild.de berechtigt, ein marktübliches Pauschalhonorar anzusetzen. Als Zahlungsfrist gelten 14 Kalendertage nach Rechnungseingang.

6.) Für farbiges Luftbildmaterial, welches von Ihnen nur einfarbig verwendet wird, können wir leider kein Honorarnachlass gewähren.

7.) Marktüblich darf die Nutzung des Luftbildmaterials nur mit unserem Urhebervermerk euroluftbild.de in Verbindung mit dem Fotografennamen erfolgen. Bei Unterlassung verdoppelt sich die Honorarhöhe wegen entgangener Werbewirkung gemäß den Bestimmungen des Bundesurheberrechtsgesetzes. Sammelbildnachweise sind nur bei zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Foto im Sinne des deutschen Urheberrechtes als Autorennennung zulässig. Von jeder Veröffentlichung im Druck übersenden Sie uns bitte unaufgefordert und kostenlos ein Belegexemplar für unsere Referenzen an unser Berliner Büro . Sonderregelungen / Lizenzvereinbarungen zu Auftragsflügen für Firmen, Fernsehsender, Nachrichtenagenturen sind davon unberührt.

8.) Sie als Auftraggeber oder Luftbildnutzer sind allein für die inhaltliche Wiedergabe in Publikationen - insbesondere für die Art und Weise der Bildgestaltung, Bildunterschrift verantwortlich und stellen uns von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei. Alle uns vor Vertragsabschluß bekannten rechtlichen Wagnisse im eventuellen Zusammenhang mit Ihrer uns gegenüber geäußerten Verwendungsabsicht werden wir Ihnen informativ mitteilen.

9.) Das Außerkrafttreten von einzelnen Bestimmungen durch gesonderte schriftliche Vereinbarung hebt die übrigen in keiner Weise auf. Sind auf Grund gesetzlicher Änderungen einzelne Passagen nicht realisierbar, so werden beide Seiten gemeinsam eine gleichsinnige Ersatzregelung schaffen.

10.) Bisherige Geschäftsgrundlagen, AGBs sind leider mit Wirkung vom Februar durch diese Ihnen nunmehr vorliegende Fassung ersetzt.